DOImmobilienreport Dortmund

Ratgeber · Energie

Energieausweis beim Verkauf

Pflichtangaben früh und korrekt vorbereiten

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KI-generierter Ratgeber · Quellenstand: 7. Oktober 2026.

KI-Symbolbild: Hausmodell neben einer unbeschrifteten Mappe auf einer TerrasseKI-generiert

KI-Symbolbild mit Hausmodell und Mappe; kein reales Dortmunder Objekt und kein abgebildeter Energieausweis.

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Dortmund verkaufen und finden einen alten Energieausweis in den Unterlagen. Reicht er noch? Darf es ein Verbrauchsausweis sein? Und welche Werte müssen ins Inserat? Klären Sie diese Fragen vor der Veröffentlichung: Der Ausweis gehört zur Verkaufsvorbereitung, nicht erst in den Unterlagenstapel für den Notartermin.

Zuerst prüfen: Welcher Ausweis gehört zu Ihrem Gebäude?

Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich. Er ist keine Zusage über Ihre künftige Heizkostenrechnung und kein Gutachten zum Verkaufspreis. Die gesetzliche Grundlage heißt zum Stand 7. Oktober 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks oder von Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum ist grundsätzlich ein Ausweis erforderlich, wenn kein gültiger für das Gebäude vorliegt. Für eine Eigentumswohnung wird normalerweise der Gebäudeausweis verwendet, nicht ein eigens aus dem Verbrauch der einzelnen Wohnung erstellter Ausweis. Fragen Sie deshalb zuerst die Verwaltung nach einer vollständigen Kopie. Gesondert zu behandelnde Gebäudeteile können eine eigene Betrachtung benötigen.

Prüfen Sie Adresse, erfasstes Gebäude, Ausstellungsdatum und Vollständigkeit. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Eine Heizungserneuerung allein bedeutet nicht automatisch, dass ein noch gültiger Ausweis ersetzt werden muss. Ein vorzeitiger Gültigkeitsverlust ist jedoch möglich, wenn nach den in § 80 Absatz 2 beschriebenen Änderungen und Berechnungen ein neuer Ausweis erforderlich wird. Lassen Sie diese Frage bei größeren Umbauten fachlich klären, statt das Datum allein als Freigabe zu nehmen.

Es gibt Ausnahmen, unter anderem für kleine Gebäude und für bestimmte Verkaufspflichten bei Baudenkmälern (§ 79 Absatz 4). Ein altes Haus ist nicht automatisch ein Baudenkmal. Bei einem denkmalgeschützten Dortmunder Objekt sollten Schutzstatus und konkrete Ausnahme geprüft werden, bevor Sie auf Unterlagen verzichten.

Bedarf oder Verbrauch: Die entscheidende Abzweigung

Der Verbrauchsausweis beruht auf erfassten Energieverbräuchen. Er wird damit auch vom Heizverhalten und von der Nutzung beeinflusst. Der Bedarfsausweis beurteilt das Gebäude rechnerisch anhand seiner energetischen Eigenschaften. Ein niedriger Verbrauch eines sparsamen Haushalts ist deshalb kein Beweis für eine gut gedämmte Gebäudehülle; umgekehrt sagt ein hoher Verbrauch nicht allein, welche Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, dessen Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist beim Verkauf grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Die Ausnahme: Das Gebäude erfüllte bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde später mindestens auf dieses Niveau gebracht. Einzelne neue Fenster oder eine neuere Heizung belegen das für sich genommen nicht.

Für Ihr Siedlungshaus in Scharnhorst oder einen Nachkriegsbau in Hombruch lautet die erste Frage daher nicht „Welche Ausweisart ist billiger?“, sondern: Wie viele Wohnungen hat das Gebäude, wann wurde der Bauantrag gestellt und welche Nachweise zum Wärmeschutz liegen vor? Das Baujahr im Exposé ersetzt die Prüfung des Bauantragsdatums nicht. Die Ortsnamen beschreiben mögliche Gebäudesituationen, keine pauschale energetische Einstufung der Quartiere.

Tragen Sie die Antworten in einer kleinen Arbeitsliste zusammen: Gebäude und Wohnungszahl; Bauantragsdatum beziehungsweise vorhandene Bauunterlagen; bisheriger Ausweis; belegte Änderungen an Hülle und Technik; noch offene Rückfragen an die ausstellende Person. Bei unklaren oder gemischt genutzten Gebäuden ist eine fachliche Einordnung sinnvoll, bevor Sie eine bestimmte Ausweisart bestellen.

Die fünf Angaben für Ihr Verkaufsinserat

Wird eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien veröffentlicht und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, verlangt § 87 bestimmte Angaben. Für ein Wohngebäude übernehmen Sie aus dem Ausweis:

  1. Die Ausweisart: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis.
  2. Den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude.
  3. Die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes.
  4. Das im Energieausweis genannte Baujahr.
  5. Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Verwechseln Sie den Endenergiewert nicht mit dem Primärenergiewert und Bedarf nicht mit Verbrauch. Übertragen Sie Zahlen und Einheiten sorgfältig. Eine Modernisierungsschilderung wie „Heizung erneuert“ ersetzt diese Pflichtangaben nicht. Bei einem Nichtwohngebäude müssen die Endenergiewerte für Wärme und Strom getrennt angegeben werden; verwenden Sie dafür keine ungeprüfte Wohnhaus-Vorlage.

Praktisch hilft ein Abgleich zwischen Ausweis, Portalmaske und Exposé: Stimmen Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Klasse überall überein? Ist das hochgeladene Dokument vollständig und gut lesbar? Fehlende oder widersprüchliche Angaben sollten vor dem Inserat geklärt werden. Dass die Anzeigenpflicht an einen bereits vorliegenden Ausweis anknüpft, ist kein Grund, die sonstige Pflicht zur Ausstellung oder Vorlage bis zum Vertragsabschluss aufzuschieben.

Wann Sie ihn zeigen und wann Sie ihn übergeben

Spätestens bei der Besichtigung müssen Verkäufer oder Immobilienmakler dem möglichen Käufer den Ausweis oder eine Kopie vorlegen. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt diese Vorlagepflicht ebenfalls. Ein Hinweis „liegt irgendwo vor“ tut das nicht.

Findet keine Besichtigung statt, ist der Ausweis dem möglichen Käufer unverzüglich vorzulegen. Es genügt dann nicht, einfach auf eine Nachfrage zu warten. Spätestens auf eine Aufforderung zur Vorlage muss er ebenfalls unverzüglich vorgelegt werden. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags ist dem Käufer der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben. Planen Sie diese Schritte getrennt: Inserat prüfen, zur Besichtigung bereithalten, nach Vertragsschluss übergeben.

Beim Kauf eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen sieht § 80 Absatz 4 außerdem ein informatorisches Beratungsgespräch des Käufers mit einer ausstellungsberechtigten Person vor, wenn ein solches Gespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Daraus folgt keine pauschale Verpflichtung, irgendein kostenpflichtiges Beratungspaket zu kaufen. Die Voraussetzungen des konkreten Angebots sind entscheidend.

Unterlagen vorbereiten und das Angebot vergleichen

Ausweise dürfen nur entsprechend berechtigte Personen ausstellen (§ 88). Fragen Sie vor dem Auftrag nach der Berechtigung für Ihr Gebäude und nach dem Leistungsumfang. Klären Sie Ausweisart, benötigte Daten, mögliche Besichtigung, Bearbeitungszeit und Gesamtpreis. Hier gibt es keinen belastbaren Einheitspreis für jedes Dortmunder Haus; Aufwand und Datenlage können sich unterscheiden.

Halten Sie vorhandene Baupläne und Flächenangaben, Angaben zur Heizung, gegebenenfalls Verbrauchsabrechnungen sowie Nachweise zu Fenstern, Dämmung und anderen Modernisierungen bereit. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, bestimmt die ausstellende Person anhand der Ausweisart und des Gebäudes. Übermittelte Eigentümerdaten müssen richtig sein; die ausstellende Person muss sie sorgfältig prüfen und darf zweifelhafte Daten nicht ungeprüft verwenden (§ 83).

Eine Rechnung für neue Fenster ist hilfreicher als die Erinnerung „irgendwann modernisiert“. Fehlt ein Nachweis, kennzeichnen Sie die Information als ungeklärt. So verhindern Sie, dass eine Schätzung als gesicherte Tatsache in Ausweis und Käuferunterlagen weiterwandert. Eine umfassendere Vorbereitung finden Sie in der Unterlagenübersicht für den Hausverkauf.

Dortmunder Beratung und der nächste Verkaufsschritt

Die Klimaagentur der Stadt Dortmund bietet eine kostenfreie, unabhängige Erstberatung zu energetischer Modernisierung und energieeffizientem Bauen. Auch die Frage, wer einen Energieausweis benötigt, gehört zum Beratungsangebot. Persönliche und telefonische Beratung sind nach Terminvereinbarung möglich. Beschreiben Sie bei der Buchung Ihr Vorhaben und beachten Sie die Unterlagenhinweise in der Bestätigung. Freie Termine hängen von der Nachfrage ab.

Diese Initialberatung ist nicht automatisch die Ausstellung eines Energieausweises, ein Sanierungsfahrplan oder eine verbindliche Berechnung des Verkaufserlöses. Nutzen Sie sie, um offene Fragen zu ordnen. Für das konkrete Dokument bleibt der Auftrag an eine berechtigte Person mit passendem Leistungsumfang nötig.

Erklären Sie Interessenten anschließend den belegten Stand Ihres Hauses: Ausweisart und Datum, Kennwert, nachweisbare Modernisierungen und offene Punkte. Die Effizienzklasse allein sagt weder, welche Heizkosten der nächste Haushalt haben wird, noch welche Investition sich für ihn rechnet. Versprechen Sie daher keinen bestimmten Preisaufschlag durch eine Klasse oder Maßnahme.

Sie möchten verkaufen? Stellen Sie Ausweis und Modernisierungsnachweise für das Gespräch zusammen und nutzen Sie die Verkaufsanfrage. Wenn zunächst eine konkrete Frage zur Situation offen ist, können Sie diese im Objektkompass schildern. Beides ersetzt die notwendige fachliche Prüfung des Energieausweises nicht.

Primärquellen und Prüfstand

Geprüft am 7. Oktober 2026. Die Hinweise betreffen die allgemeine Verkaufsvorbereitung und ersetzen keine Prüfung Ihres Gebäudes durch berechtigte Fachleute.

Ihr Objekt. Ihr nächster Schritt.

Erst Klarheit, dann Entscheidung.

Schildern Sie Ihre konkrete Frage im kostenlosen Objektkompass oder fragen Sie ein persönliches Gespräch zu Ihrem geplanten Verkauf an.

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